Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – A2 Immobilien GmbH

1. Vertraulichkeit und Weitergabe

Unsere Angebote und Mitteilungen sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt und vertraulich zu behandeln. Die Weitergabe an Dritte ohne unsere schriftliche Zustimmung verpflichtet zum Schadensersatz in Höhe unseres vollständigen Provisionsanspruchs, sofern der Dritte das Angebot verwertet.

2. Vorkenntnis

Angebotene Objekte gelten als unbekannt, es sei denn, der Empfänger weist uns dies unverzüglich schriftlich unter Offenlegung seiner Informationsquelle nach.

3. Doppeltätigkeit

Wir sind berechtigt, auch für die jeweils andere Vertragspartei entgeltlich tätig zu werden.

4. Provisionspflicht

Kommt aufgrund unserer Vermittlung oder unseres Nachweises ein Vertragsabschluss zustande, ist eine Provision fällig. Dies gilt auch für wirtschaftlich gleichwertige Verträge wie z. B. Gesellschaftsgründungen, Miet- oder Pachtverträge, Erbbaurechte etc. Die Provision ist mit Abschluss des Vertrages bzw. Beurkundung fällig.

4.1 Immobilienverkauf

3,57 % inkl. MwSt. vom Kaufpreis bzw. vom Ersteigerungsbetrag.

4.2 Erbbaurecht

3,57 % inkl. MwSt. auf den 10-Jahres-Erbbauzins.

4.3 Wohnraumvermietung

Bei der Vermietung von Wohnraum gilt das Bestellerprinzip gemäß § 2 Abs. 1a Wohnungsvermittlungsgesetz (WoVermittG).
Demnach ist bei erfolgreicher Vermittlung einer Mietwohnung eine Provision von
2,38 Nettokaltmieten inkl. gesetzlicher MwSt. ausschließlich vom Auftraggeber (Besteller) zu zahlen.

4.4 Gewerbliche Vermietung

Bei der Vermietung von gewerblichen Immobilien gilt:

  • Bei Vertragslaufzeiten bis zu 8 Jahren beträgt die Provision 3,57 Kaltmieten inkl. MwSt., zu zahlen vom Mieter.
  • Bei Verträgen mit einer festen Laufzeit über 8 Jahre beträgt die Provision 3,57 % inkl. MwSt. der während der festen Laufzeit vereinbarten Gesamtmiete.
4.5 Unternehmensübernahmen / Ablösen

3,57 % inkl. MwSt. auf die vereinbarte Gesamtsumme.

4.6 Vorkaufsrechte

1,19 % inkl. MwSt. vom Verkaufswert des Grundbesitzes.

4.7 Umsatzsteuer

Alle genannten Sätze enthalten die aktuell gültige gesetzliche Umsatzsteuer. Bei deren Änderung passen sich die Provisionssätze entsprechend an.

5. Zahlungsabwicklung

Zahlungen wie Kaufpreis, Miete, Kaution etc. sind direkt an den jeweiligen Vertragspartner zu leisten, nicht an uns.

6. Aufwendungsersatz

Besondere Aufwendungen wie Inserate, Reisekosten etc. sind nur dann zu erstatten, wenn dies zuvor schriftlich vereinbart wurde.

7. Vertragslaufzeit

Sofern nichts anderes vereinbart ist, gilt der Maklerauftrag auf unbestimmte Zeit. Ein Widerruf ist nur schriftlich möglich.

8. Ersatzgeschäfte

Ein Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der ursprünglich nachgewiesene Interessent durch einen anderen ersetzt wird.

9. Rücktritt nach Verhandlungsabschluss

Entscheidet sich der Interessent nach durch uns begleiteten Verhandlungen und dem ausdrücklichen Wunsch zur Ausfertigung eines Miet-, Kauf- oder Pachtvertrages gegen den Vertragsabschluss, ist eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 1,19 % inkl. gesetzlicher MwSt. des vereinbarten Kaufpreises oder der Mietsumme zu zahlen.
Diese tritt anstelle der regulären Provision und deckt unseren Aufwand für Beratung, Verhandlung und Vorbereitung ab.

10. Haftungsausschluss

Unsere Objektangaben beruhen auf Informationen Dritter. Eine Haftung für deren Richtigkeit oder Vollständigkeit wird nicht übernommen. Zwischenverkauf, Irrtum und Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.

11. Beratungsleistungen

Neben unserer Maklertätigkeit bieten wir auch immobilienbezogene Beratungsleistungen an, u. a. zu folgenden Themen:

  • Aufhebungsverträge
  • Verhandlungsstrategie & -führung
  • Ankaufsberatung
  • Bauherrenberatung

Die Abrechnung erfolgt wie folgt:

  • Beratung durch die Geschäftsführer: 250 € netto pro Stunde
  • Beratung durch sonstige Mitarbeitende: 95 € netto pro Stunde

 

Die Abrechnung erfolgt im Viertelstundentakt. Spesen und Auslagen werden gesondert berechnet.

 

12. Schriftformklausel

Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Klausel.

13. Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist – sofern gesetzlich zulässig – Fürth.